Günter Kahlert, Arne Schmidt
Auf seiner Jahrespressekonferenz am 7. 2. 2017 hat der BFH den mit großer Spannung erwarteten Beschluss des Großen Senats des BFH zur Rechtmäßigkeit des sog. Sanierungserlasses bekanntgegeben (Beschl. v. 28. 11. 2016 – GrS 1/15, ZIP 2017, 338). Es war ein überraschender und gewaltiger Paukenschlag. Denn anders als der vorlegende X. Senat ist der Große Senat des BFH der Ansicht, dass der sog. Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt und somit unrechtmäßig ist. Wie bedeutsam diese Entscheidung für die Sanierungspraxis ist, zeigt sich auch darin, dass Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates dem Bundesrat bereits am 27. 2. 2017 im Rahmen der Stellungnahme zu dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen empfohlen haben, eine gesetzliche Regelung der Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns vorzuschlagen, die im Einzelnen ausformuliert ist (BR-Drucks. 59/1/17). Mit den nachfolgenden Ausführungen sollen nach einer Darstellung der tragenden Gründe der Entscheidung (unter I) die steuerrechtlichen Folgen untersucht werden (unter II). Zum Schluss wird ein Fazit gezogen (unter III).
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